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Gartenpflege-Aufwendungen steuerlich absetzbar

Posted on | Oktober 9, 2012 | No Comments

Wer seinen Garten umgestalten möchte, kann hierzu partiell den Staat zur Kasse bitten. Gemäß Westdeutsche Zeitung können 20 Prozent der Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden.

Sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen sind grundsätzlich von der Steuer absetzbar. So kann das Finanzamt an den entstehenden Kosten beteiligt werden, sofenr es nicht bar bezahlt wurde, also eine Rechnung vorliegt. Dies erklärte gemäß WZ jetzt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Der absetzbare Betrag beläuft sich auf maximal 1200 Euro im Jahr. So fallen beispielsweise das Rasenmähen oder Hecke schneiden unter diese Regelung, da diese Auftrags-Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen zu werten seien. Bei der Einkommensteuer liege die Höchstgrenze bei 4000 Euro pro Jahr.

Die besagte steuerliche Förderung beschränke sich laut dem Bundesverband auf alle Maschinen-, Arbeits- und Fahrtkosten. Zu differenzieren sind Materialkosten, die nicht begünstigt werden; dies ist nur zulässig sofern es sich um geringwertige Verbrauchsmaterialien handelt, die nicht separat in Rechnung gestellt würden. Demnach müsse die ausgestellte Rechnung über absetzbare Leistungen lauten, also Maschinen-, Arbeits und Fahrtkosten von Material getrennt aufführen. Des weiteren ist zu beachten, dass besagte Leistungen per Überweisung bezahlt werden müssen. Weitere Informationen bei unserer Quelle.

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