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Pfiffige Ideen und Tipps für Hobby-Gärtner

Fallobst, wem gehört’s?

Posted on | April 12, 2012 | No Comments

Gartenfreude sind leider immer häufiger mit Rechtsfragen konfrontiert, am häufigsten geh es dabei um Streitigkeiten mit dem Nachbarn. Bäume die an der Grundstücksgrenze stehen können einige Probleme verursachen, dazu gehört auch das Problem mit dem Fallobst. Darf man die Früchte behalten die vom Baum des Nachbargrundstücks auf das eigene gefallen sind, oder muss man diese zurückgeben?

Wer einen Baum an einer Grundstücksgrenze zum Nachbarn besitzt oder einen Nachbarn hat, dessen Äste des Obstbaumes auf das eigene Grundstück ragen kennt folgendes Problem: Wem gehört das Obst das vom Baum des Nachbargrundstücks auf das eigene fällt? Paragraph 911 des BGB sollte die Frage klären:

§911 Überfall
Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauche dient.

Ergo, was von Baum auf das Nachbargrundstück fällt darf der Nachbar behalten, er darf es aber nicht von Baum herunterschütteln. Wenn er das tut darf der Eigentümer das Obst zurückfordern.

Ganz anders kann es aber kommen wenn der Nachbar das Fallobst nicht als Segen sondern als Belästigung empfindet. So musste der Eigentümer eines Birnbaums für die Kosten der Beseitigung des Fallobstes auf dem Nachbargrundstück aufkommen entschied das Amtsgericht Backnang im Jahr 1989.

Quelle: Gartenrecht, Rechtsanwalt Dr. Reinhold Kaub S. 129ff

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