Rückbesinnung auf die Natur: Grillen
Posted on | Juli 25, 2012 | No Comments
Das Grillen ist eines der Deutschen liebsten Freizeitbeschäftigung. Besonders der eigene Garten lädt zum gemütlichen Grillen mit Freunden ein. Typisch ist auch, das sich möglicherweise ein Nachbar durch das Grillfest gestört fühlt und sich beschwert. Da in keinem Gesetz das Grillen verboten wird muss man die Beschwerden der Nachbarn auch nicht für voll nehmen, oder? Obwohl es kein Gesetz gibt, gab es da den ein oder anderen Gerichtsbeschluss…
Bei schönem Wetter kehrt der ein oder andere gern zum Ursprünglichen zurück und grillt. Grillen ist eine schöne Art den Feierabend ausklingen zu lassen oder eine schone Gelegenheit sich mit Freunden zu treffen. Besonders schön sind natürlich Grillfeste im eigenen Garten. Wer keinen eigenen Garten hat kann zur Not den heimischen Balkon nutzen oder öffentliche Plätze wie Flussufer aufsuchen (vorher erkundigen ob das erlaubt ist!). Wer an einem Ort grillt, an dem sich unmittelbar andere Menschen aufhalten, seien es Anwohner oder Gartennachbarn, sollte man etwas Rücksicht nehmen. Es gibt zwar kein Gesetz, das dem Grillen Regeln unterzieht, aber dennoch wurden schon viele Meinungsverschiedenheiten, hervorgerufen durch Grillen, vor Gericht ausgetragen. Um solche Extremfälle zu meiden, die das Grillen möglicherweise nur noch fünf mal im Jahr erlauben oder zur Ankündigung verpflichten, reicht es ein paar Dinge zu beachten um den ganzen Ärger zu meiden. Stichwort: Rücksicht.
Oberste Regel: Rauch vermeiden!
Wenn’s beim Grillen qualmt, kann das nicht gut sein. Rauch entsteht entweder durch falsche Anzünder wie Spiritus, oder durch ins Feuer Tropfendes Fett. Dieser Rauch könnte andere Menschen belästigen und ist in beiden Fällen nicht gerade gesund. Abhilfe: Grillanzünder verwenden und etwas warten bis die Kohlen eine weiße Ascheschicht bekommen haben, dann ist die Grilltemperatur perfekt. Um ins Feuer tropfendes Fett zu umgehen, entweder das Fleisch nicht über der Glut platzieren oder Grillschalen verwenden.
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